Tag drei nach dem Ereignis - Mittwoch. Die EBSG hat sich weder telephonisch gemeldet, noch ist ein Brief eingetroffen. Ich greife erneut zum Hörer und spreche mit der Leiterin der Verwaltung. Sie wäre gerade dabei zwei e-Mails mit Aufträgen an den Installateur sowie einem Maler abzusetzen. Der Installateur werde dann mit der Mutter der Nachbarin eine Begutachtung in deren Wohnung vornehmen.
Ich frage nach, wann der Sachverständige endlich kommen wird um das Mauerwerk in meiner Wohnung auf deren Feuchtigkeitsgehalt zu überprüfen. Immerhin kann ich davon ausgehen, daß seit Jahren von der Dusche Wasser in das Mauerwerk gelangt ist und ich somit auch endlich eine Erklärung für die Hustenanfälle meiner Tochter habe. Die Antwort: Ein Maler wird kommen und den Schaden begutachten.
Meine Entgegnung, daß zurückliegend schon mehrfach so verfahren wurde und Maler und Anstreicher einfach mit Farbe darübergestrichen hätten und, daß ich das keinesfalls akzeptieren würde. Zum aus der Haut fahren die Antwort, daß ein Sachverständiger viel Geld kosten würde. Die Genossenschaft hat meine Rufnummer den Handwerkern gegeben, ich könne etwa in drei Tagen mit deren Kontaktaufnahme rechnen …
Nun denn, man sollte immer Worten Taten folgen lassen: Ich erkundige mich auf dem Stadtamt über mögliche Maßnahmen seitens der Baubehörde, werde an einen Bausachverständigen der örtlich zuständig ist, verwiesen. Dieser hat seinen Sitz auf einer anderen Bezirkshauptmannschaft - er ist diese Woche leider auf Urlaub. Über die hier Orts zuständige Bezirkshauptmannschaft versuche ich via Gesundheitsabteilung den Amtsarzt zu erreichen - dies war am Mittwoch dann leider auch nicht möglich.
In dieser Anlage werden seit Jahren Betriebskostennachzahlungen in der Höhe von bis zu ein paar Tausend Schilling jährlich nachgefordert, weil Schindluder sondergleichen in verschiedensten Bereichen seitens der Mieter betrieben werden und die EBSG tatenlos bleibt - auch dazu werde ich noch ausführlich kommen - und jetzt soll trotz Gesundheitsbeeinträchtigung meiner Tochter, die seit Jahren existiert, wieder nur drübergefabelt werden? Sicherlich nicht. (Wenn Sie sich fragen, warum ich von Schillingbeträgen spreche, so gebe ich gerne darauf Antwort: Weil ich so die Relation nicht verliere und folglich die Übersicht über das wenige Geld, was mir mittlerweile nach Unfällen als Sozialhilfeempfänger zugestanden wird).
Im Jahre 2006 hat im Nebenhaus auch eine nicht ordnungsgemäße Installation eines Warmwasserboilers zu einer tatsächlichen Flutung geführt, die vom 1. Stock über das Stiegenhaus bin in den Keller verlaufen ist. In der Wohnung unterhalb kam es zu gravierenden Wasserschäden. Die folgenden zwei Aufnahmen der BLÜTEZEIT habe ich auf der Toilette der Wohnpartei gemacht, die unterhalb etabliert ist. (Dieser Vorfall war auch Bestandteil dieser Reportage).

Durchnässtes Mauerwerk - der Naßraum wird auch von zwei Kindern benutzt - lt. Angaben u.a. der Mieterin wurde nur Farbe aufgetragen. Dies ist die Außenansicht das nächste Foto zeigt die Innenansicht

- In diesem Naßraum im 1. Stock des Nebenhauses ist der Boiler abgerissen - die Flutung erreichte den Keller!










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