Archiv für 17. Juli 2008

Tag drei nach dem Ereignis - Mittwoch. Die EBSG hat sich weder telephonisch gemeldet, noch ist ein Brief eingetroffen. Ich greife erneut zum Hörer und spreche mit der Leiterin der Verwaltung. Sie wäre gerade dabei zwei e-Mails mit Aufträgen an den Installateur sowie einem Maler abzusetzen. Der Installateur werde dann mit der Mutter der Nachbarin eine Begutachtung in deren Wohnung vornehmen.

Ich frage nach, wann der Sachverständige endlich kommen wird um das Mauerwerk in meiner Wohnung auf deren Feuchtigkeitsgehalt zu überprüfen. Immerhin kann ich davon ausgehen, daß seit Jahren von der Dusche Wasser in das Mauerwerk gelangt ist und ich somit auch endlich eine Erklärung für die Hustenanfälle meiner Tochter habe. Die Antwort: Ein Maler wird kommen und den Schaden begutachten.

Meine Entgegnung, daß zurückliegend schon mehrfach so verfahren wurde und Maler und Anstreicher einfach mit Farbe darübergestrichen hätten und, daß ich das keinesfalls akzeptieren würde. Zum aus der Haut fahren die Antwort, daß ein Sachverständiger viel Geld kosten würde. Die Genossenschaft hat meine Rufnummer den Handwerkern gegeben, ich könne etwa in drei Tagen mit deren Kontaktaufnahme rechnen …

Nun denn, man sollte immer Worten Taten folgen lassen: Ich erkundige mich auf dem Stadtamt über mögliche Maßnahmen seitens der Baubehörde, werde an einen Bausachverständigen der örtlich zuständig ist, verwiesen. Dieser hat seinen Sitz auf einer anderen Bezirkshauptmannschaft - er ist diese Woche leider auf Urlaub. Über die hier Orts zuständige Bezirkshauptmannschaft versuche ich via Gesundheitsabteilung den Amtsarzt zu erreichen - dies war am Mittwoch dann leider auch nicht möglich.

In dieser Anlage werden seit Jahren Betriebskostennachzahlungen in der Höhe von bis zu ein paar Tausend Schilling jährlich nachgefordert, weil Schindluder sondergleichen in verschiedensten Bereichen seitens der Mieter betrieben werden und die EBSG tatenlos bleibt - auch dazu werde ich noch ausführlich kommen - und jetzt soll trotz Gesundheitsbeeinträchtigung meiner Tochter, die seit Jahren existiert, wieder nur drübergefabelt werden? Sicherlich nicht. (Wenn Sie sich fragen, warum ich von Schillingbeträgen spreche, so gebe ich gerne darauf Antwort: Weil ich so die Relation nicht verliere und folglich die Übersicht über das wenige Geld, was mir mittlerweile nach Unfällen als Sozialhilfeempfänger zugestanden wird).

Im Jahre 2006 hat im Nebenhaus auch eine nicht ordnungsgemäße Installation eines Warmwasserboilers zu einer tatsächlichen Flutung geführt, die vom 1. Stock über das Stiegenhaus bin in den Keller verlaufen ist. In der Wohnung unterhalb kam es zu gravierenden Wasserschäden. Die folgenden zwei Aufnahmen der BLÜTEZEIT habe ich auf der Toilette der Wohnpartei gemacht, die unterhalb etabliert ist. (Dieser Vorfall war auch Bestandteil dieser Reportage).

durchnäßtes Mauerwerk - der Naßraum wird auch von zwei Kindern benutzt - lt. Angaben der Mieterin wurde nur Farbe aufgetragen. Dies ist die Außenansicht das nächste Foto zeigt die Innenansicht

Durchnässtes Mauerwerk - der Naßraum wird auch von zwei Kindern benutzt - lt. Angaben u.a. der Mieterin wurde nur Farbe aufgetragen. Dies ist die Außenansicht das nächste Foto zeigt die Innenansicht

"blühende" und durchnässte Wände wurden nicht vom nassen Putz befreit

"blühende" und durchnässte Wände wurden nicht vom nassen Putz befreit

In diesem Naßraum im 1. Stock des Nebenhauses ist der Boiler abgerissen - die Flutung erreichte den Keller!
In diesem Naßraum im 1. Stock des Nebenhauses ist der Boiler abgerissen - die Flutung erreichte den Keller!
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Als sich am nächsten Tag, den Dienstag am Vormittag niemand seitens der Ersten burgenländischen gemeinnützigen Siedlungsgenossenschaft meldete, griff ich wegen des am Abend zuvor an den Geschäftsführer Schlappal geschickten FAX sowie der am Morgen nachgereichten e-Mail zum Telephon.

Im Gespräch mit der Leiterin der Verwaltung stellte sich dann heraus, daß sie meine e-Mail auf den im Jahr zuvor entstandenen Wasserschaden bezog. Sie teilte mir mit, daß sie gerade dabei wäre einen Brief zu schreiben. Aufklärung war angebracht und wurde vorgenommen.

Überrascht hat mich die Aussage, daß dieser zurückliegende Wasserschaden durch eine nicht ordnungsgemäß angebrachte Brausetasse des Mieters der oberen Wohnung verursacht wurde. Nicht, weil ich Zweifel an dessen schuldhaften Verhalten und der Pfuscherei hatte, sondern weil die Ursache der Hausverwaltung bereits bekannt war und vor einigen Monaten deren Vertreter die Schäden, die bei uns im Kinderzimmer entstanden, begutachtete (aber erst nach mehrmaliger Reklamation meinerseits) - aber sie unbehoben blieben. Zum näheren Verständnis: Dieser Wasserschaden entstand im AUGUST 2007 … während der Mieter auf URLAUB war. Das ist fast ein Jahr zurückliegend!

Ich drängte nochmals darauf unverzüglich einen Sachkundigen zu entsenden, weil nicht nur eine Sanierung inkl. Trockenlegung nicht innerhalb weniger Tage abgeschlossen sein können wird, sondern weil die Nichtbenutzbarkeit des Kinderzimmers für meine Tochter ein unglücklicher Zustand ist.

Die jetzt folgenden Fotos dokumentieren den Wasserschaden vom August 2007:

Mir als Laien erscheinen die Risse als ungewöhnlich

Auch der Vorhang blieb nicht verschont

Auch der Vorhang blieb nicht verschont

Die Rückstände der Lacken auf dem Fußboden

Die Rückstände der Lacken auf dem Fußboden

Wasserflecken an der Decke - Risse entstanden

Wasserflecken an der Decke - Risse entstanden

unwiederbringlich verloren - das Wasser lief die Wand hinab und zerstörte daran angebrachte Dokumente

Unwiederbringlich verloren - das Wasser lief die Wand hinab und zerstörte daran angebrachte Dokumente

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