Als sich am nächsten Tag, den Dienstag am Vormittag niemand seitens der Ersten burgenländischen gemeinnützigen Siedlungsgenossenschaft meldete, griff ich wegen des am Abend zuvor an den Geschäftsführer Schlappal geschickten FAX sowie der am Morgen nachgereichten e-Mail zum Telephon.
Im Gespräch mit der Leiterin der Verwaltung stellte sich dann heraus, daß sie meine e-Mail auf den im Jahr zuvor entstandenen Wasserschaden bezog. Sie teilte mir mit, daß sie gerade dabei wäre einen Brief zu schreiben. Aufklärung war angebracht und wurde vorgenommen.
Überrascht hat mich die Aussage, daß dieser zurückliegende Wasserschaden durch eine nicht ordnungsgemäß angebrachte Brausetasse des Mieters der oberen Wohnung verursacht wurde. Nicht, weil ich Zweifel an dessen schuldhaften Verhalten und der Pfuscherei hatte, sondern weil die Ursache der Hausverwaltung bereits bekannt war und vor einigen Monaten deren Vertreter die Schäden, die bei uns im Kinderzimmer entstanden, begutachtete (aber erst nach mehrmaliger Reklamation meinerseits) - aber sie unbehoben blieben. Zum näheren Verständnis: Dieser Wasserschaden entstand im AUGUST 2007 … während der Mieter auf URLAUB war. Das ist fast ein Jahr zurückliegend!
Ich drängte nochmals darauf unverzüglich einen Sachkundigen zu entsenden, weil nicht nur eine Sanierung inkl. Trockenlegung nicht innerhalb weniger Tage abgeschlossen sein können wird, sondern weil die Nichtbenutzbarkeit des Kinderzimmers für meine Tochter ein unglücklicher Zustand ist.
Die jetzt folgenden Fotos dokumentieren den Wasserschaden vom August 2007:

Unwiederbringlich verloren - das Wasser lief die Wand hinab und zerstörte daran angebrachte Dokumente








Einträge (RSS)