Wir schreiben den 8. Tag nach Feststellung der Schimmelpilze im Kinderzimmer und der Information an die Hausverwaltung der EBSG sowie der Aufgabe dieses Wohnraumes als benützbaren Raum.
Während mein Töchterlein, das derzeit bei ihrer Mama “Urlaub” macht, mich täglich am Telephon fragt was mit ihrem Zimmer sei, kann ich ihr leider nichts Neues berichten. Die Erste burgenländische gemeinnützige Siedlungsgenossenschaft läßt nichts von sich hören, auch kein avisierter Handwerker hat Kontakt mit mir aufgenommen. Ich blättere nun in den Akten sowie im Schriftverkehr mit der EBSG aus den vergangenen Jahren.
Zwischenzeitlich habe ich auch die ärztlichen Unterlagen meiner Tochter vom Allergie - Ambulatorium rausgesucht. Im Zuge der im Jahr 2001 vorgenommenen Untersuchung wurden folgende Parameter abgeklärt:
- Dermatoph. pteron. (Milbe)
- Haustiere :Katze, Hund, Meerschweinchen, Ratte, Maus
- Schimmelpilzsporen: Penicillum notatum, Cladosporium herbarum, Aspergillus fumigatus, Alternaria tenuis
- Ficus spp. und
- Gänsefedern
Die Untersuchung endete mit der Feststellung, daß es keinen positiven Allergenbefund nach den angeführten Spezifikationen gibt. Heute Abend haben wir den Termin bei der Lugenfachärztin.
Ich frage mich, ob ich vielleicht einiege Plizsporen abkratzen sollte?
Für morgen habe ich mich am Stadtamt angemeldet um dort in der Bauabteilung/Baupolizei (städtische Verwaltung ist im Bauwesen 1. Instanz) den Sachverhalt zwecks Einleitung behördlicher Maßnahmen zu Protokoll zu geben.
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