Wir schreiben Tag 21 nach der Entdeckung der Schimmelpilze im Kinderzimmer.

Zwischenzeitlich hat sich Einiges in der Sache getan, darunter auch Vorgänge, die als durchaus skurril bezeichnet werden können. Jetzt aber Schritt für Schritt:

Nach Konsultation einer Lugenfachärztin, deren Untersuchungen meiner Tochter als durchaus umfassend und tiefgreifend bezeichnet werden können - man stelle sich vor, die Ärztin nahm sich auch alle notwendige Zeit und zu keinem Moment hatte man den Eindruck, daß der nächste Patient schon die Türklinke in der Hand hätte! Angesichts der eigenen Erfahrungen in den letzten Jahren, eine durchaus begrüßenswerte Feststellung meinerseits - eine Rarität, erfolgten vier Zuweisungen. Wesentlich auch die Aussage, daß das Kinderzimmer bis zur Sanierung und Entfernung der Schimmelpilze nicht von meiner Tochter benützt werden soll. Weiterhin schläft sie also bei mir auf einem ausgezogenen Sofa im Bett, was angesichts meiner eigenen Behinderungen (u.a. Wirbelsäule) eine zusätzliche Beeinträchtigung darstellt, da eine Lage der Matrazen jetzt an sie abgetreten wurde.

Ein Lugenröntgen, ein Röntgen der Nebenhöhlen, ein neuerlicher Test im Allergieambulatorium und der Einbezug einer Sporenfalle vom Hietzinger Krankenhaus. Die ersten drei genannten Untersuchungen bzw. Vornahmen konnten bereits getätigt werden. Die Sporenfalle wird jedoch erst wieder ab September ausgegeben, da laut Angaben der Fachambulanz des Hietzinger Krankenhauses, zum gegenwärtigen klimatischen Zeitpunkt deren Einsatz nicht als zweckmäßig bezeichnet wird.

Auf dem Bauamt der Stadtverwaltung wurde ich causal vorstellig und wurde zur Niederschrift geladen.

Dann folgte ein wiederholter Anruf meinerseits bei der Ersten burgenländischen gemeinnützigen Siedlungsgenossenschaft, weil von dort nichts zu hören war. Die Leiterin der Verwaltung war nicht erreichbar, dafür meldete sich jedoch ausgerechnet jener Mann, der vor Monaten den Wasserschaden (=Schaden 2), den der Mieter über mir verursacht hat. Ja, zugegeben - es war ein emotionales Gespräch, weil ich dem Mann auch die Frage stellte, wie er wohl reagieren würde, wenn seine eigene Wohnung und sein Kind von solchen Zuständen betroffen wären. Wir haben kein Auto und jeder Weg ist mit einem gewaltigen Aufwand verbunden, wo man andere Menschen um Hilfe bitten muß. Mein Vorwurf an ihn beinhaltete auch sein eigenes Erscheinen zur Begutachtung des Schadens vom Vorjahr und, daß dieser bis zum heutigen Tage nicht saniert wurde. Richtiggehend verblüfft war ich dann auf seine Entgegnung, daß laut Angaben des Schadensverursachers, sich dieser mit mir bereits geeinigt hätte!?

Was heißt hier “geeinigt”?, sein Wasserschaden versaute mir die Malerei eines ganzen Zimmers, das wegen eines Wasserschadens vor zwei Jahren (=Schaden 3) erst frisch gestrichen wurde und es entstanden Risse im Mauerwerk, die sich nicht durch eine Einigung von selbst schließen würden! Lediglich nachdem ein halbes Jahr keine Instandsetzung vorgenommen wurde und ich die Unansehlichkeit nicht weiter meiner Tochter zumuten wollte, brachte mich das auf die Idee, wenigstens einen Teil der Wasserflecken im unteren Raumbereich mit entsprechenden Mitteln zu überstreichen. Ich forderte den Verursacher auf die beiden Farbkübel der umweltfreundlichen Farbe mit 60.- Euro zu bezahlen und machte die Arbeiten in Eigenregie. Explizit lag meine Betonung darauf, daß dies jedoch mit den Flecken an der Decke und den Rissen im Mauerwerk nichts zu tun habe, weil ich mich außer Stande sehe, hier fachmännisch eine Sanierung vorzunehmen, abgesehen davon, dies nicht meine Aufgabe sei. Die Risse beunruhigten mich.

Ich weiß natürlich nicht ob jetzt dieser Mieter gelogen hat oder die Aussage des EBSG-Mitarbeiter erfunden oder auf sprachliche Mißverständnisse zurückzuführen sind - aber eines ist definitiv bewiesen: Der Mieter log bereits mehrfach da er:

  1. Zurückliegend mir mitteilte, die Genossenschaft über den Wasserschaden informiert zu haben, wobei meine Überprüfung ergab, daß dies nicht zutreffend war - ich ihm in Folge diese Lüge auch auf den Kopf zusagte;
  2. Seine Gäste (Familie mit vier Kindern -[Wohnung ~ 29m2]) an der Eingangstüre rissen bis das Schloß kaputt war (Gegensprechanlage - Türschließer) - die Knirpse wurden bei diesem Vorgang von meiner Stieftochter gesehen, die mir dies umgehend berichtete. Nachdem ich die Meldung an die EBSG abschickte - der Schließmechanismus war dann kaputt, sprach der Mieter von einer Unwahrheit, dabei war er zum damaligen Zeitpunkt gar nicht zu Hause! und letztlich:

Männer, die ihre Frau so verprügeln, daß Möbel in der Wohnung zu später Stunde fliegen und ich mit Herzkopfen nicht erst ein Mal die Treppen hochrase, in der Angst, daß ihr Schreckliches widerfahren ist - haben für mich keine Glaubwürdigkeit.

Die EBSG sieht das offensichtlich alles etwas anders aus der Distanz …

Eine Dame eines Malereibetriebes kam auch kurz vorbei und meinte mich schon mehrmals angerufen zu haben, mich jedoch angeblich nicht erreicht hat. War offensichtlich immer nur in der Früh …. Dazu sei angemerkt: Ich gehöre nicht zu der Personengruppe, die Sklaven ihres Mobiltelephones sind. In modernen Zeiten gibt es e-Mail, die laufend abgerufen werden, aber auch SMS, die man empfängt, wenn das Telephon aufgedreht wird -

Morgen werde ich Ihnen über eine FALSCHMELDUNG der EBSG an die Stadtverwaltung und deren eigenen Versicherung berichten, die eine Androhung von einer Strafanzeige wegen Verdacht der vorsätzlichen Gesundheitsgefährdung meinerseits zur Folge hatte - traurig, daß man zu solchen Mitteln greifen muß, denn heute meldete sich ein Baumeister, der morgen, am Tag 22 nach Feststellung der Schimmelpilze einen Lokalaugenschein vor Ort vornehmen wird.

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Eine Antwort zu “Schimmelpilze im Kinderzimmer die 7.”
  1. [...] Verachtung und denke mir, eigentlich möchte ich hier nicht mehr leben. Wenn sich Erwachsene Gewalt antun ist dies eine Sache, aber das Schlagen von Kindern, noch dazu auch Kleinkindern, ist [...]

  2.  
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