Tag 22 nach Feststellung der Schimmelpilze im Kinderzimmer und dem Auszug aus diesem:

Nachdem auf dem Bauamt der Stadtverwaltung hinsichtlich des Sachverhaltes eine Niederschrift mit mir aufgenommen wurde, richtete die Behörde offensichtlich ein Schreiben an die Erste burgenländische gemeinnützige Siedlungsgenossenschaft, das diese am 30.7.08 beantwortete. Dabei setzte die Leiterin der Verwaltungsabteilung der EBSG ihren GF, Ing. Schlappal, die eigene Versicherung sowie mich als zusätzlichen Adressat dieser Antwort ein.

Die EBSG führt in ihrer Stellungnahme darin wie folgt aus (Auszug):

“Herr Glöckel informierte uns am 14.07.08, dass in seiner Wohnung im Kinderzimmer die Wand feucht ist und Schimmelpilz entstanden ist. Da als Ursache das Badezimmer der angrenzenden Wohnung vermutet wurde, war die Fa. XXX noch am selben Tag in der Wohnung der Familie M. Der Schaden - bei der Brausetasse war der Sifon locker und der Kanal verlegt - wurde sofort behoben.

Gleichzeitig wurde auch ein Schadensbericht an die XXX Versicherung gestellt und die Fa. XXX verständigt, dass die Versicherung ein Angebot über die Folgeschadensanierung wünscht.

Frau XXX (Anm.: Die Vertreterin der im vorherigen Absatz genannten Firma) teilte uns mit, dass sie öfters versucht hat, Herrn Glöckel telefonisch zu erreichen. Heute wurde Herr Glöckel aus der Wohnung geläutet. Auf dem Mauerwerk ist weder Schimmelpilz sichtbar noch ein Geruch feststellbar.

Da auf dem feuchten Mauerwerk Ausmaß von ca. 1,30 x 30 cm Saliter entstanden ist, wurde die Baufirma XXX um die Begutachtung und Sanierung des Schadens ersucht.”

Text-Auszug Ende

Ist doch interessant, keine Schimmelpilze laut dem Maler, dafür Saliter - und noch am selben Tag wurde bei den Nachbarn, die sich jedoch tatsächlich in Bosnien für 14 Tage auf Urlaub befanden, der Schaden nicht nur begutachtet, sondern auch behoben?! Nun denn, ich reagierte und schickte einmal die Links zu den einschlägigen Veröffentlichungen sowie die Photos an alle Adressaten und setzte dann in Anbetracht dieser aus meiner Sicht ungeheuerlichen Stellungnahme folgende Nachricht unter der Betitelung: “FALSCHMELDUNG der EBSG”, ab (1:1-Abschrift):

“Sehr geehrte Damen und Herren!

In Zusammenhang mit der Original e-Mail der EBSG (siehe Anhang) wird Ihnen hiermit wie folgt mitgeteilt:

1. Wurde in der Verursacherwohnung “noch am selben Tag”, wie die EBSG falsch berichtet, KEINE Schadensbehebung vorgenommen, da sich Familie M. in Bosnien auf Urlaub befand und erst am letzten Wochenende zurückkehrte. Das Ehepaar wurde von mir diesbezüglich heute befragt und bestätigte, daß weder seitens der Genossenschaft mit ihnen in Kontakt getreten, noch irgendwelche Reparaturarbeiten vorgenommen wurden.

2. Tatsächlich handelt es sich bei der von der EBSG benannten Schadensbehebung, wie meine Recherchen nunmehr ergaben, um einen Wasserschaden, der innerhalb der Wohnung der Schwester meiner Nachbarin, die in Haus Nummer XX etabliert ist, existierte. Dieses Haus befindet sich etwa 20 Meter von dem entfernt indem sowohl die Verursacherwohnung als auch mein Mietobjekt existiert.

3. Ist die seitens der EBSG benannte Schadensursache, nämlich Defekte an einer Brausetasse nicht möglich, da Brausetassen bekannter Weise nur eine Höhe bis zu etwa 45 cm haben. Der im Kinderzimmer jedoch in meiner Wohnung existente Wasserschaden inkl. Schimmelpilzbildung befindet sich in Brusthöhe. Solch hohe Brausetassen sind mir persönlich nicht bekannt - eine Besichtigung in der Wohnung der Familie M. im Haus Nr. XX bestätigte dies auch. Herr M. bestätigte ebenso, daß an dieser Stelle seiner Wohnung seit Jahren Wasser in die Wand gelangt, da unzureichende bzw. nicht vorhandene Abdichtungen im Naßbereich gegeben sind. (Anm.: Real handelt es sich bei diesem Raum, der seitens der EBSG als Bad bezeichnet wurde um den Vorraum der ~30m2 kleinen Wohnung, der einen Kochbereich sowie eine Dusche beinhaltet)

4. Somit ist real seit dem Auszug meiner Tocher aus dem Zimmer am 14.7.! weder eine Besichtigung durch einen kompetenten Fachmann, wie sich herausstellte, noch eine Schadensbehebung erfolgt! Sollte die EBSG mir nochmals telephonisch mitteilen, daß ein Sachverständiger deshalb nicht entsandt wird “weil dieser viel Geld kostet” hat die Genossenschaft mit einer Strafanzeige nach dem StGB sowie Verfahren nach dem ABGB zu rechnen. Ich kann belegen, daß bereits mehrfach zurückliegend die Gesundheitsgefährdung von Mietern aus Kostengründen bei Sanierungsfällen in Kauf genommen wurden.

5. Auf Grund der Gespräche mit der zuständigen Amtsärztin und dem Gemeindearzt erfolgte letzte Woche die Konsultation einer Lungenfachärztin, die vier weitere Untersuchungen mit Überweisungen zur Folge hatten. (3 bereits vorgenommen - 1 ausständig [Termin September]) Ich wurde ausdrücklich von der Lungenfachärztin darauf hingewiesen, daß sich meine Tochter bis zur Schadensbehebung NICHT in dem Zimmer aufhalten soll, das somit weiterhin unbewohnt bleibt.

Es ist aus meiner Sicht eine Unerhörtheit, mit welcher Oberflächlichkeit und Inkompetenz hier vorgegangen wird und ich fordere die Beteiligten, auf endlich dafür Sorge zu tragen, daß mein Mietobjekt wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand gebracht wird. Für die Aufwendungen, vor allem der umfangreichen ärztlichen Konsultationen (Aufstellung folgt an EBSG - 1x XXX 3x Wien) werden bereits an dieser Stelle Schadenersatzforderungen angemeldet.

Mit freundlichen Grüssen”

Text Ende

Am heutigen Tage kam dann ein Baumeister im Auftrag der EBSG und begutachtete die Folgen beider Wasserschäden (1 + 2) - und er stellte fest, daß SCHIMMELPILZE an der Wand existent sind - welch Erleichterung!

In Folge wird der Putz an den betreffenden Stellen abgeschlagen, die Feuchtigkeit des Ziegelwerks überprüft und die Sanierung vergenommen.

Es bleibt nur zu hoffen, daß die EBSG auch dafür Sorge tragen wird, daß in der Nachbarwohnung zeitgleich Maßnahmen getroffen werden, die ein weiteres Eindringen von Wasser in die Wand unterbinden, sonst geht das ganze Theater in absehbarer Zeit wieder von Neuem los.

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