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Tag 22 nach Feststellung der Schimmelpilze im Kinderzimmer und dem Auszug aus diesem:

Nachdem auf dem Bauamt der Stadtverwaltung hinsichtlich des Sachverhaltes eine Niederschrift mit mir aufgenommen wurde, richtete die Behörde offensichtlich ein Schreiben an die Erste burgenländische gemeinnützige Siedlungsgenossenschaft, das diese am 30.7.08 beantwortete. Dabei setzte die Leiterin der Verwaltungsabteilung der EBSG ihren GF, Ing. Schlappal, die eigene Versicherung sowie mich als zusätzlichen Adressat dieser Antwort ein.

Die EBSG führt in ihrer Stellungnahme darin wie folgt aus (Auszug):

“Herr Glöckel informierte uns am 14.07.08, dass in seiner Wohnung im Kinderzimmer die Wand feucht ist und Schimmelpilz entstanden ist. Da als Ursache das Badezimmer der angrenzenden Wohnung vermutet wurde, war die Fa. XXX noch am selben Tag in der Wohnung der Familie M. Der Schaden - bei der Brausetasse war der Sifon locker und der Kanal verlegt - wurde sofort behoben.

Gleichzeitig wurde auch ein Schadensbericht an die XXX Versicherung gestellt und die Fa. XXX verständigt, dass die Versicherung ein Angebot über die Folgeschadensanierung wünscht.

Frau XXX (Anm.: Die Vertreterin der im vorherigen Absatz genannten Firma) teilte uns mit, dass sie öfters versucht hat, Herrn Glöckel telefonisch zu erreichen. Heute wurde Herr Glöckel aus der Wohnung geläutet. Auf dem Mauerwerk ist weder Schimmelpilz sichtbar noch ein Geruch feststellbar.

Da auf dem feuchten Mauerwerk Ausmaß von ca. 1,30 x 30 cm Saliter entstanden ist, wurde die Baufirma XXX um die Begutachtung und Sanierung des Schadens ersucht.”

Text-Auszug Ende

Ist doch interessant, keine Schimmelpilze laut dem Maler, dafür Saliter - und noch am selben Tag wurde bei den Nachbarn, die sich jedoch tatsächlich in Bosnien für 14 Tage auf Urlaub befanden, der Schaden nicht nur begutachtet, sondern auch behoben?! Nun denn, ich reagierte und schickte einmal die Links zu den einschlägigen Veröffentlichungen sowie die Photos an alle Adressaten und setzte dann in Anbetracht dieser aus meiner Sicht ungeheuerlichen Stellungnahme folgende Nachricht unter der Betitelung: “FALSCHMELDUNG der EBSG”, ab (1:1-Abschrift):

“Sehr geehrte Damen und Herren!

In Zusammenhang mit der Original e-Mail der EBSG (siehe Anhang) wird Ihnen hiermit wie folgt mitgeteilt:

1. Wurde in der Verursacherwohnung “noch am selben Tag”, wie die EBSG falsch berichtet, KEINE Schadensbehebung vorgenommen, da sich Familie M. in Bosnien auf Urlaub befand und erst am letzten Wochenende zurückkehrte. Das Ehepaar wurde von mir diesbezüglich heute befragt und bestätigte, daß weder seitens der Genossenschaft mit ihnen in Kontakt getreten, noch irgendwelche Reparaturarbeiten vorgenommen wurden.

2. Tatsächlich handelt es sich bei der von der EBSG benannten Schadensbehebung, wie meine Recherchen nunmehr ergaben, um einen Wasserschaden, der innerhalb der Wohnung der Schwester meiner Nachbarin, die in Haus Nummer XX etabliert ist, existierte. Dieses Haus befindet sich etwa 20 Meter von dem entfernt indem sowohl die Verursacherwohnung als auch mein Mietobjekt existiert.

3. Ist die seitens der EBSG benannte Schadensursache, nämlich Defekte an einer Brausetasse nicht möglich, da Brausetassen bekannter Weise nur eine Höhe bis zu etwa 45 cm haben. Der im Kinderzimmer jedoch in meiner Wohnung existente Wasserschaden inkl. Schimmelpilzbildung befindet sich in Brusthöhe. Solch hohe Brausetassen sind mir persönlich nicht bekannt - eine Besichtigung in der Wohnung der Familie M. im Haus Nr. XX bestätigte dies auch. Herr M. bestätigte ebenso, daß an dieser Stelle seiner Wohnung seit Jahren Wasser in die Wand gelangt, da unzureichende bzw. nicht vorhandene Abdichtungen im Naßbereich gegeben sind. (Anm.: Real handelt es sich bei diesem Raum, der seitens der EBSG als Bad bezeichnet wurde um den Vorraum der ~30m2 kleinen Wohnung, der einen Kochbereich sowie eine Dusche beinhaltet)

4. Somit ist real seit dem Auszug meiner Tocher aus dem Zimmer am 14.7.! weder eine Besichtigung durch einen kompetenten Fachmann, wie sich herausstellte, noch eine Schadensbehebung erfolgt! Sollte die EBSG mir nochmals telephonisch mitteilen, daß ein Sachverständiger deshalb nicht entsandt wird “weil dieser viel Geld kostet” hat die Genossenschaft mit einer Strafanzeige nach dem StGB sowie Verfahren nach dem ABGB zu rechnen. Ich kann belegen, daß bereits mehrfach zurückliegend die Gesundheitsgefährdung von Mietern aus Kostengründen bei Sanierungsfällen in Kauf genommen wurden.

5. Auf Grund der Gespräche mit der zuständigen Amtsärztin und dem Gemeindearzt erfolgte letzte Woche die Konsultation einer Lungenfachärztin, die vier weitere Untersuchungen mit Überweisungen zur Folge hatten. (3 bereits vorgenommen - 1 ausständig [Termin September]) Ich wurde ausdrücklich von der Lungenfachärztin darauf hingewiesen, daß sich meine Tochter bis zur Schadensbehebung NICHT in dem Zimmer aufhalten soll, das somit weiterhin unbewohnt bleibt.

Es ist aus meiner Sicht eine Unerhörtheit, mit welcher Oberflächlichkeit und Inkompetenz hier vorgegangen wird und ich fordere die Beteiligten, auf endlich dafür Sorge zu tragen, daß mein Mietobjekt wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand gebracht wird. Für die Aufwendungen, vor allem der umfangreichen ärztlichen Konsultationen (Aufstellung folgt an EBSG - 1x XXX 3x Wien) werden bereits an dieser Stelle Schadenersatzforderungen angemeldet.

Mit freundlichen Grüssen”

Text Ende

Am heutigen Tage kam dann ein Baumeister im Auftrag der EBSG und begutachtete die Folgen beider Wasserschäden (1 + 2) - und er stellte fest, daß SCHIMMELPILZE an der Wand existent sind - welch Erleichterung!

In Folge wird der Putz an den betreffenden Stellen abgeschlagen, die Feuchtigkeit des Ziegelwerks überprüft und die Sanierung vergenommen.

Es bleibt nur zu hoffen, daß die EBSG auch dafür Sorge tragen wird, daß in der Nachbarwohnung zeitgleich Maßnahmen getroffen werden, die ein weiteres Eindringen von Wasser in die Wand unterbinden, sonst geht das ganze Theater in absehbarer Zeit wieder von Neuem los.

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Wir schreiben Tag 21 nach der Entdeckung der Schimmelpilze im Kinderzimmer.

Zwischenzeitlich hat sich Einiges in der Sache getan, darunter auch Vorgänge, die als durchaus skurril bezeichnet werden können. Jetzt aber Schritt für Schritt:

Nach Konsultation einer Lugenfachärztin, deren Untersuchungen meiner Tochter als durchaus umfassend und tiefgreifend bezeichnet werden können - man stelle sich vor, die Ärztin nahm sich auch alle notwendige Zeit und zu keinem Moment hatte man den Eindruck, daß der nächste Patient schon die Türklinke in der Hand hätte! Angesichts der eigenen Erfahrungen in den letzten Jahren, eine durchaus begrüßenswerte Feststellung meinerseits - eine Rarität, erfolgten vier Zuweisungen. Wesentlich auch die Aussage, daß das Kinderzimmer bis zur Sanierung und Entfernung der Schimmelpilze nicht von meiner Tochter benützt werden soll. Weiterhin schläft sie also bei mir auf einem ausgezogenen Sofa im Bett, was angesichts meiner eigenen Behinderungen (u.a. Wirbelsäule) eine zusätzliche Beeinträchtigung darstellt, da eine Lage der Matrazen jetzt an sie abgetreten wurde.

Ein Lugenröntgen, ein Röntgen der Nebenhöhlen, ein neuerlicher Test im Allergieambulatorium und der Einbezug einer Sporenfalle vom Hietzinger Krankenhaus. Die ersten drei genannten Untersuchungen bzw. Vornahmen konnten bereits getätigt werden. Die Sporenfalle wird jedoch erst wieder ab September ausgegeben, da laut Angaben der Fachambulanz des Hietzinger Krankenhauses, zum gegenwärtigen klimatischen Zeitpunkt deren Einsatz nicht als zweckmäßig bezeichnet wird.

Auf dem Bauamt der Stadtverwaltung wurde ich causal vorstellig und wurde zur Niederschrift geladen.

Dann folgte ein wiederholter Anruf meinerseits bei der Ersten burgenländischen gemeinnützigen Siedlungsgenossenschaft, weil von dort nichts zu hören war. Die Leiterin der Verwaltung war nicht erreichbar, dafür meldete sich jedoch ausgerechnet jener Mann, der vor Monaten den Wasserschaden (=Schaden 2), den der Mieter über mir verursacht hat. Ja, zugegeben - es war ein emotionales Gespräch, weil ich dem Mann auch die Frage stellte, wie er wohl reagieren würde, wenn seine eigene Wohnung und sein Kind von solchen Zuständen betroffen wären. Wir haben kein Auto und jeder Weg ist mit einem gewaltigen Aufwand verbunden, wo man andere Menschen um Hilfe bitten muß. Mein Vorwurf an ihn beinhaltete auch sein eigenes Erscheinen zur Begutachtung des Schadens vom Vorjahr und, daß dieser bis zum heutigen Tage nicht saniert wurde. Richtiggehend verblüfft war ich dann auf seine Entgegnung, daß laut Angaben des Schadensverursachers, sich dieser mit mir bereits geeinigt hätte!?

Was heißt hier “geeinigt”?, sein Wasserschaden versaute mir die Malerei eines ganzen Zimmers, das wegen eines Wasserschadens vor zwei Jahren (=Schaden 3) erst frisch gestrichen wurde und es entstanden Risse im Mauerwerk, die sich nicht durch eine Einigung von selbst schließen würden! Lediglich nachdem ein halbes Jahr keine Instandsetzung vorgenommen wurde und ich die Unansehlichkeit nicht weiter meiner Tochter zumuten wollte, brachte mich das auf die Idee, wenigstens einen Teil der Wasserflecken im unteren Raumbereich mit entsprechenden Mitteln zu überstreichen. Ich forderte den Verursacher auf die beiden Farbkübel der umweltfreundlichen Farbe mit 60.- Euro zu bezahlen und machte die Arbeiten in Eigenregie. Explizit lag meine Betonung darauf, daß dies jedoch mit den Flecken an der Decke und den Rissen im Mauerwerk nichts zu tun habe, weil ich mich außer Stande sehe, hier fachmännisch eine Sanierung vorzunehmen, abgesehen davon, dies nicht meine Aufgabe sei. Die Risse beunruhigten mich.

Ich weiß natürlich nicht ob jetzt dieser Mieter gelogen hat oder die Aussage des EBSG-Mitarbeiter erfunden oder auf sprachliche Mißverständnisse zurückzuführen sind - aber eines ist definitiv bewiesen: Der Mieter log bereits mehrfach da er:

  1. Zurückliegend mir mitteilte, die Genossenschaft über den Wasserschaden informiert zu haben, wobei meine Überprüfung ergab, daß dies nicht zutreffend war - ich ihm in Folge diese Lüge auch auf den Kopf zusagte;
  2. Seine Gäste (Familie mit vier Kindern -[Wohnung ~ 29m2]) an der Eingangstüre rissen bis das Schloß kaputt war (Gegensprechanlage - Türschließer) - die Knirpse wurden bei diesem Vorgang von meiner Stieftochter gesehen, die mir dies umgehend berichtete. Nachdem ich die Meldung an die EBSG abschickte - der Schließmechanismus war dann kaputt, sprach der Mieter von einer Unwahrheit, dabei war er zum damaligen Zeitpunkt gar nicht zu Hause! und letztlich:

Männer, die ihre Frau so verprügeln, daß Möbel in der Wohnung zu später Stunde fliegen und ich mit Herzkopfen nicht erst ein Mal die Treppen hochrase, in der Angst, daß ihr Schreckliches widerfahren ist - haben für mich keine Glaubwürdigkeit.

Die EBSG sieht das offensichtlich alles etwas anders aus der Distanz …

Eine Dame eines Malereibetriebes kam auch kurz vorbei und meinte mich schon mehrmals angerufen zu haben, mich jedoch angeblich nicht erreicht hat. War offensichtlich immer nur in der Früh …. Dazu sei angemerkt: Ich gehöre nicht zu der Personengruppe, die Sklaven ihres Mobiltelephones sind. In modernen Zeiten gibt es e-Mail, die laufend abgerufen werden, aber auch SMS, die man empfängt, wenn das Telephon aufgedreht wird -

Morgen werde ich Ihnen über eine FALSCHMELDUNG der EBSG an die Stadtverwaltung und deren eigenen Versicherung berichten, die eine Androhung von einer Strafanzeige wegen Verdacht der vorsätzlichen Gesundheitsgefährdung meinerseits zur Folge hatte - traurig, daß man zu solchen Mitteln greifen muß, denn heute meldete sich ein Baumeister, der morgen, am Tag 22 nach Feststellung der Schimmelpilze einen Lokalaugenschein vor Ort vornehmen wird.

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